Urteil des Bundessozialgerichts zur Altenhilfe

Senioren

Das Bundessozialgericht hat sich erstmals mit den Voraussetzungen der Altenhilfe nach dem SGB XII befasst. Das Gericht stellt fest, dass nicht allein das Alter eines Menschen Ansprüche auf Altenhilfe auslöse, sondern dass das Bestehen von Bedarfen wegen altersbedingter Schwierigkeiten vorausgesetzt werde. Ob die Vorschrift auch Grundlage für eine umfassende kommunale Altenpolitik ist, wird vom BSG offen gelassen.

LKT Rundschreiben Nr. 385/2016 [PDF-Dokument: 48 kB]

11.08.2016